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   LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21   

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https://dejure.org/2022,35191
LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21 (https://dejure.org/2022,35191)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2022 - 5 Sa 981/21 (https://dejure.org/2022,35191)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2022 - 5 Sa 981/21 (https://dejure.org/2022,35191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 611 a Abs. 2, 151; 305, 307 Abs. 1 S. 2 BGB
    Freiwilligkeitsvorbehalt, Urlaubsgeld, Gesamtzusage, Ablösung

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 151 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung

  • rechtsportal.de

    Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Eine solche Situation ist bei der Kombination eines Freiwilligkeits- mit einem Widerrufsvorbehalt regelmäßig gegeben (BAG, Urt. vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, juris, Rn. 19 - 22 m.w.N.).

    Soll ein Freiwilligkeitsvorbehalt in einem vorformulierten Arbeitsvertrag nicht nur so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein, sondern soll er das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf zukünftige Zahlungen hindern, muss er klar und verständlich iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sein und darf nicht in Widerspruch zu anderen Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien stehen (BAG, Urt. vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, a.a.O., Rz. 39).

    cc) Die absolute Höhe der vereinbarten Vergütung ist mit einem derartigen Anspruch nicht vergleichbar, eine beliebige, einseitige Anpassungsberechtigung würde auch dem Grundsatz "pacta sunt servanda" widersprechen, aufgrund dessen zu Recht unbeschränkte arbeitsvertragliche Freiwilligkeitsvorbehalte als unwirksam angesehen werden (BAG, Urt. v. 14.09.2011, 10 AZR 526/10, juris, Rz. 32).

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Eine Abänderung einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende Gesamtzusage kommt allerdings nur im Bereich der betrieblichen Altersversorgung in Betracht, da der Arbeitgeber bei einheitlich geregelten Versorgungszusagen im Regelfall lediglich eine Versorgung nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregeln zusagt (BAG, Urt. v. 11.12.2018, 3 AZR 380/17, juris, Rn. 64).

    Zu Recht führt das Arbeitsgericht Essen hier aus, dass in einem solchen Fall eine Berechtigung des Arbeitgebers begründet würde, einseitig Ansprüche nicht nur fortzuentwickeln (BAG, Urt. v. 11.12.2018, 3 AZR 380/17, a.a.O., Rz. 65) sondern gänzlich einzustellen.

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Eine abändernde Regelung ist in diesem Fall grundsätzlich nur durch eine individualrechtliche Vereinbarung oder eine wirksame Änderungskündigung möglich (BAG, Urt. v. 20.08.2014, 10 AZR 453/13, juris, Rz. 15; BAG, Urt. v. 23.09.2009, 5 AZR 628/08, juris, Rz. 22, 23, 26).

    Eine Beschränkung der Leistungen ist gegenüber neu eintretenden Beschäftigten möglich und zulässig (BAG, Urt. v. 20.08.2014, 10 AZR 453/13, juris, Rz. 18; BAG, Urt. v. 23.09.2009, 5 AZR 628/08, juris, Rz. 23, 28).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Eine abändernde Regelung ist in diesem Fall grundsätzlich nur durch eine individualrechtliche Vereinbarung oder eine wirksame Änderungskündigung möglich (BAG, Urt. v. 20.08.2014, 10 AZR 453/13, juris, Rz. 15; BAG, Urt. v. 23.09.2009, 5 AZR 628/08, juris, Rz. 22, 23, 26).

    Eine Beschränkung der Leistungen ist gegenüber neu eintretenden Beschäftigten möglich und zulässig (BAG, Urt. v. 20.08.2014, 10 AZR 453/13, juris, Rz. 18; BAG, Urt. v. 23.09.2009, 5 AZR 628/08, juris, Rz. 23, 28).

  • ArbG Paderborn, 08.07.2021 - 1 Ca 1591/20

    Nachträgliche Abänderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.07.2021 - 1 Ca 1591/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, auf die Berufung der Beklagten das Urteil des ArbG Paderborn vom 08.07.2021 - 1 Ca 1591/20 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Etwas anderes gilt danach nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG, Urt. v. 24.10.2017, 1 AZR 846/15, Rn. 18 - 19, juris; BAG, Urt. v. 05.03.2013, 1 AZR 417/12, Rn. 60).
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Etwas anderes gilt danach nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG, Urt. v. 24.10.2017, 1 AZR 846/15, Rn. 18 - 19, juris; BAG, Urt. v. 05.03.2013, 1 AZR 417/12, Rn. 60).
  • ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21

    Unwirksame Teilkündigung einer Beihilferegelung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Dies gilt dagegen nicht bei bereits begründeten und damit fälligen vertraglichen Ansprüchen, die sich aus einer Gesamtzusage ergeben (grundlegend gegen eine solche dann einseitige Ablösung durch den Arbeitgeber mit überzeugender Begründung ArbG Essen, Urt. v. 01.10.2021, 4 Ca 1139/21, juris).
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Allein der Hinweis auf eine Freiwilligkeit der Leistung reicht nicht aus (BAG, Urt. v. 13.05.2015, 10 AZR 266/14, juris , Rz. 22; BAG, Urt. vom 17.04.2013, 10 AZR 281/12, juris, Rz. 16).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21
    Der Arbeitgeber kann - außer bei laufendem Arbeitsentgelt (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2007, 5 AZR 627/06, juris) - einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ausschließen und sich eine Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewährt.
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01

    Ablösung von Ansprüchen durch Aushang

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